Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure

Studienvoraussetzungen

Im Regelfall setzt die Zulassung den Nachweis eines abgeschlossenen Bachelor-Studienganges bzw. Studienprogramms oder eines vergleichbaren ersten Hochschulabschlusses, in dem mindestens 90 Leistungspunkte dem Fachgebiet Japanologie zuzuordnen sind (z.B. das BA-Programm Japanologie 90 der MLU), voraus. Dieser Studiengang muss mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossen worden sein. In Ausnahmefällen können aber auch Absolventinnen und Absolventen nicht japanwissenschaftlicher Studiengänge oder eines Studienganges mit weniger als 90 Leistungspunkten japanwissenschaftlicher Ausrichtung zugelassen werden. In diesem Fall muss zusätzlich das Bestehen einer Sprachprüfung entsprechend dem Sprachmodul „Japanisch 4“ des Bachelor-Studienprogramms Japanologie (90 LP) an der MLU nachgewiesen werden. Über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheidet der zuständige Studien- und Prüfungsausschuss.

Zum Seitenanfang